Das neue EU-Energielabel
Die EU ordnete zum 1. März die Energieeffizienzklassen neu und startet damit die Einführung des neuen EU-Energielabels.
Das neue Label am Beispiel einer Waschmaschine. (Grafik: Verbraucherzentrale.de)
Die EU ordnet ab März 2021 die Energieeffizienzklassen neu: Die bisherigen Plusklassen entfallen und die Buchstaben A bis G decken wieder alle zulässigen Klassen ab, in der bekannten Farbskala von dunkelgrün bis rot. Damit will die EU ihren Energieverbrauch weiter reduzieren.
Die Mess- und Berechnungsgrundlagen für die Vergabe der Klassen wurden grundlegend geändert, daher ist ein Vergleich mit den bisher gültigen Labeln nicht möglich. Mit der Umstellung steigen die Anforderungen an die Effizienz der Geräte. So kann es sein, dass einige A+++ Kühlschränke nur noch in Klasse D eingestuft werden. Auch die alltägliche Nutzung rückt mehr in den Vordergrund, daher können die Jahresenergieverbräuche auch zwischen altem und neuen Label differieren. Die Klasse A bleibt als Anreiz für Hersteller zunächst frei. Ein QR-Code auf dem Label sorgt zudem für mehr Transparenz. Er führt zu einer Produktdatenbank, auf der Geräte verglichen werden können. Somit kann das neue Energielabel eine wichtige Entscheidungshilfe beim Neukauf sein. Vor dem Kauf neuer Geräte sollten auf jeden Fall auch deren Größe bedacht und ggf. Testberichte eingesehen werden.
Bedenken Sie: Das Label ist ein Effizienzlabel, kein Einsparlabel - und Effizienz ist oft an gewisse Kriterien geknüft. Es gibt große Geräte, bspw. Kühlschränke mit hohem Kühlvolumen, die eine sehr gute Effizienzklasse (A oder B) haben und dennoch mehr Strom verbrauchen können, als kleinere Geräte mit einer "schelchteren" Effizienzklasse (C oder D). Daher ist es wichtig, Ihren Bedarf zu kennen und dementsprechend ein geeignetes Gerät richtiger Größe zu erwerben. Schauen Sie unbedingt auch auf den Jahresverbrauch, nicht nur auf die Klasse. Im linken Bild beträgt der Jahresverbrauch des Geräts 69 kWh. In Testberichten werden die Geräte noch viel genauer unter die Lupe genommen, zum Beispiel was Verarbeitung und Langlebigkeit betrifft. Weiterhin können sehr effiziente Geräte (Klasse A oder B) durchaus so teuer sein, dass sich der Kauf auch über die geringeren Stromkosten im Laufe der Jahre nicht amortisiert. Hier muss gut hingeschaut werden, denn oft bestimmen die Stromkosten durchaus die Gesamtkosten. So können billige, ineffiziente Standardgeräte mit hohem Stromverbrauch über die realistische Nutzungsdauer von 12 Jahren durchaus sehr teuer zu stehen kommen.
Das Beispiellabel gibt Informationen über Hersteller und Modell, die Effizienzklasse des Geräts, den Verbrauch je 100 Waschgängen im Eco-Modus, die maximale Zuladung, die Dauer des Eco-Programms und dessen Wasserverbrauch, die Effizienzklasse der Schleuderwirkung, die maximale Geräuschentwicklung und die Nummer der EU-Verordnung.
Kühlgeräte, Waschmaschinen, Waschtrockner (Kombigerät), Geschirrspüler, Fernseher, Monitore und ähnliche elektronische Displays sind die ersten Produktgruppen, die in der Zeit vom 1. bis 18. März 2021 umgestellt werden. Nur in diesem kurzen Zeitraum dürfen diese Produkte sowohl im stationären sowie im Online-Handel mit dem alten als auch dem neuen Energielabel gekennzeichnet sein. Lampen erhalten die neuen Label im September 2021. Wäschetrockner, Staubsauger, Backöfen und andere werden 2024 umgelabelt, Heizungen erst in 2026.
Informationen rund um das Energielabel finden Sie auch praktisch zusammengefasst in der Energielabel-App der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung.
Effizienzvorgaben für und Kennzeichnungen von Produkten können helfen, Energie einzusparen. Doch lauern besonders hier die Rebound-Effekte. Vor allem durch eingespartes Geld werden oft an anderer Stelle energieintensive Produkte oder Dienstleistungen erworben, die Teile der Energieeinsparungen durch die effizienteren und neu gelabelten Produkten wieder auffressen. Mehr zu den Rebound-Effekten finden Sie hier.