Energie-Glossar: Grundlast
Grundlast
Grundlast bezeichnet die Belastung eines Stromnetzes, die während eines Tages nicht unterschritten wird. Die jeweilige Grundlast ist daher abhängig vom Tag der Betrachtung (jahreszeitliche Schwankungen) sowie von der räumlichen Betrachtung. Wird die Grundlast überschritten, wird zur Deckung des zusätzlichen Strombedarfs zusätzliche Kraftwerksleistung aktiviert durch Ausfahren der Grundlastkraftwerke auf Volllast sowie durch Mittel- und Spitzenlastkraftwerke.