Energie-Glossar: Grundlastkraftwerke
Grundlastkraftwerke Jede Kraftwerksart kann zum Abdecken des Strombedarfes der Grundlast eingesetzt werden, da es keine eindeutige Definition gibt, die Grundlastkraftwerke von anderen Kraftwerken abgrenzt. Die Einstufung geschieht auf der Basis betriebswirtschaftlicher und technischer Kriterien und ist nicht starr. Als Grundlastkraftwerke bezeichnet man die Kraftwerke, welche möglichst ununterbrochen und nahe an der Volllastgrenze betrieben werden. Kernkraftwerke und Braunkohlekraftwerke haben hohe Fixkosten und niedrige Stromgestehungskosten (vor allem Brennstoffkosten) und werden daher meist zuerst als Grundlastkraftwerke benannt. Die Kraftwerksbetreiber versuchen, den Grundlastbedarf langfristig abzuschätzen. Bei Unterschreitung des abgeschätzten Wertes müssen sie reagieren. Dies geschieht durch Einschalten zusätzlicher Verbraucher (Pumpspeicherkraftwerke), durch Abgabe von Strom in andere Stromnetze und/oder auch durch Drosselung der Grundlastkraftwerke bei nächtlichen Schwachlastzeiten.