Energie-Glossar: Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Ähnlich wie beim EEG wird die Förderung bzw. Vergütung, die Betreiber von testierten KWK-Anlagen erhalten, über eine KWK-Umlage auf den Strompreis je kWh aufgeschlagen. Ferner hat Strom, der in KWK-Anlagen erzeugt wird, nach § 8 Abs. 1 EEG denselben Einspeisevorrang in das öffentliche Stromnetz wie Strom aus Anlagen, die nach dem EEG gefördert werden.