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Energie-Glossar: Durchleitung

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Durchleitung
Seit der Liberalisierung beziehungsweise Öffnung des Strommarktes können Kunden von fast allen Anbietern Strom beziehen. Sie sind nicht mehr von regionalen Stromanbietern (zum Beispiel Stadtwerke) abhängig. Damit diese überregionale Strombereitstellung umgesetzt werden kann, ist eine sogenannte „Durchleitung“ des Stroms erforderlich. Der regionale Netzbetreiber ist verpflichtet, sein Stromnetz für alle Stromanbieter zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug bezahlt der Stromanbieter ein Netznutzungsentgelt, das auf die Stromrechnung des Kunden umgelegt wird. Die Höhe der Netzgebühren werden durch die Bundesnetzagentur reguliert.

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