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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Energie-Glossar

zuletzt aktualisiert am 11.11.2013

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Atomausstieg

Der Atomausstieg bezeichnet den Ausstieg aus der (zivilen) Nutzung der Kernenergie. Da die Kernenergie in aller Regel zur Erzeugung elektrischer Energie (Stromerzeugung) in Kernkraftwerken verwendet wird, bedeutet dies den Ersatz der Kernkraftwerke durch andere Arten von Kraftwerken – eventuell ergänzt durch Maßnahmen, die den Bedarf an elektrischer Energie vermindert, beispielsweise über erhöhte Energieeffizienz. So wird der Atomausstieg zur zentralen Komponente eines umfassenderen Umbaus der Stromversorgung, auch als Energiewende bezeichnet. Diese umfasst gleichzeitig auch andere Aspekte, insbesondere die Reduktion von Kohlenstoffdioxid-Emissionen als Beitrag zum Klimaschutz.