Energie-Glossar
zuletzt aktualisiert am 28.11.2013
Energiewende
Als Energiewende wird die Realisierung einer nachhaltigen Energieversorgung in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität mit Erneuerbaren Energien bezeichnet. Hierzu zählen die Windenergie, Biomasse (Bioenergie, einschließlich Deponiegas und Klärgas), Wasserkraft, Sonnenenergie (Solarthermie, Photovoltaik), Geothermie und Meeresenergie, die als Alternative zu fossilen Energieträgern (Öl, Kohle, Erdgas) und Kernbrennstoffen (Uran) dienen sollen.
Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und betrifft alle politischen Ebenen. Mit einem umfangreichen Gesetzespaket, dem so genannten Energiepaket, hat die Bundesregierung im Sommer 2011 die Grundlagen dafür gelegt. Bundeskabinett, Bundestag und Bundesrat haben innerhalb weniger Monate sechs Gesetze und eine Verordnung verabschiedet. Diese betreffen neben dem schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie bis 2022 vor allem die Beschleunigung des Netzausbaus sowie den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien.